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ADAC Änderung Führerschein 2025

Verfasst: 13. Mär 2025, 17:26
von Admin Reiner
Führerschein 2025: Um diese Änderungen geht es

Fahrtauglichkeits-Checks
Alle Mitgliedstaaten sollten nach dem Entwurf der Richtlinie Führerscheine von Personen ab 70 Jahren auf maximal 5 Jahre befristen. So hätten Verkehrstauglichkeitsüberprüfungen oder Auffrischungskurse in allen Mitgliedstaaten leichter eingeführt werden können. Der Verkehrsausschuss wollte sogar verpflichtende Gesundheitsüberprüfungen für alle bei Erwerb, Umtausch und Verlängerung des Führerscheins. Dieser Idee hat das EU-Parlament jetzt mehrheitlich eine Absage erteilt.

Fristen für Führerscheine
Führerscheine für Motorräder und Autos sollen mindestens 15 Jahre und für Lastkraftwagen und Busse 5 Jahre gültig sein. Eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Führerscheins für ältere Menschen fand keine Mehrheit, da das Recht auf Freizügigkeit und Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben gewährleistet sein muss. Das Parlament sprach sich damit klar gegen eine Diskriminierung von Senioren aus.

Klasse B: Gewichtsgrenze
Derzeit umfasst der Autoführerschein der Klasse B nur Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von 3,5 Tonnen, mit bis zu 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz. Es dürfen außerdem Anhänger mit einer zGM von maximal 750 kg mitgeführt werden. Ist der Anhänger schwerer als 750 kg zGM, dann darf das Gespann maximal 3500 kg zGM wiegen.

Diese Grenzen möchte das EU-Parlament für Personen, die die Klasse B schon 2 Jahre besitzen, ändern:

Bei Wohnmobilen, Krankenwagen und Sonderfahrzeugen (wie Feuerwehrwagen) soll die Gewichtsgrenze der Klasse B – unabhängig von der Antriebsart – auf 4250 kg angehoben werden.

Für alle anderen Fahrzeuge der Klasse B soll sich die zulässige Gesamtmasse von maximal 3500 kg auf 4250 kg erhöhen. Wichtig: Diese Änderung soll nur bei alternativen Antriebsarten kommen. Ein Betrieb mit Anhängern über 750 kg zGM ist nicht vorgesehen.

Für Fahrzeuge zur Personenbeförderung (8 Sitzplätze plus Fahrer) soll außerdem die Gespann-Regelung geändert werden: Diese Fahrzeuge mit alternativen Antrieben bis 4250 kg zGM sollen mit einem Anhänger bis maximal 750 kg gefahren werden dürfen. Dann wäre zukünftig ein Gespann mit einer zulässigen Masse von bis zu 5000 kg erlaubt.

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... ngen-2024/